Schadenservice

Verhalten im Schadensfall

Bitte beachten Sie im Schadenfall folgende Grundregeln

Wichtiger Hinweis: Um den Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) nicht zu gefährden, sind die nachstehenden Anweisungen unbedingt zu beachten!

Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich - spätestens innerhalb einer Woche - per Schadenanzeige zu melden:

Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab
Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

Versprechen Sie keine Zahlungen
Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.

Nicht jeder Schaden kann sofort reguliert werden
Häufig sind zusätzliche Ermittlungen notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu prüfen. Es ist dem Versicherer deshalb nicht immer möglich, zum Schadenersatzanspruch sofortige Gewährung zuzusagen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Versicherungsschutz
Auch wenn Versicherungsschutz besteht, wird nicht immer eine Zahlung geleistet. Die Abwehr einer unberechtigten Forderung ist Bestandteil der Versicherungsleistung.

Mitteilung von Mahnbescheid / Prozeß
Gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen müssen Sie die Rechtsmittel einlegen, auf die sie durch das Gericht aufmerksam gemacht werden. Veranlassen Sie bitte, dass der Versicherer, gegebenfalls über unser Büro, von derartigen Maßnahmen oder anderen gerichtlichen Schritten gegen sie oder mitversicherte Personen sofort in schriftlicher Form unterrichtet werden. Dies gilt auch, wenn der Schaden bereits gemeldet ist.